Abschirmung von Risiken

Abschirmung von Risiken

1 Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils ist sicherzustellen, dass die wesentlichen Risiken des In- stituts durch Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, ausrei- chend abgeschirmt sind. Die Auswirkungen von ESG-Risiken i.S. von AT 2.2 Tz. 1 sind angemessen und explizit zu berücksichtigen.Begrenzung und Überwachung von Risiken und damit verbundenen Risikokonzentrationen
Geeignete Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken und damit verbundenen Risikokonzentrationen können qualitative Instrumente (z. B. regelmäßige Risikoanalysen und Vorkehrungen zur Risikomitigation) bzw. quantitative Instrumente (z. B. Szenarioansätze, Ampel- systeme oder – soweit sinnvoll – Limitsysteme,) umfassen.
2 Die Angemessenheit der Methoden und Verfahren ist zumindest jährlich durch die fachlich zustän- digen Mitarbeiter zu überprüfen.