Anforderungen an die Prozesse und Verfahren für die Überwachung und Bearbeitung sowie Folgemaßnahmen bei sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden

Anforderungen an die Prozesse und Verfahren für die Überwachung und Bearbeitung sowie Folgemaßnahmen bei sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden

1 Das Institut hat geeignete organisatorische Maßnahmen und Verfahren fürdie Betrugsprävention unddie Überwachung, Handhabung und Folgemaßnahmen bei Sicherheitsvorfällen und si- cherheitsbezogenen Kundenbeschwerden einzurichten.
2 Das Institut hat Stellen einzurichten bzw. Personen zu benennen (Kontaktstelle), an welche sich die Kunden in Betrugsfällen, im Falle von technischen Problemen oder Anliegen beim Forderungsma- nagement wenden können. Namen und E-Mail-Adresse dieser Stelle sind den Kunden zugänglich zu machen.Kontaktstelle
Kontaktstelle ist eine Anlaufstelle für Kunden im Sinne eines Customer Support Chanel.
3 Die Kontaktstelle ist so auszugestalten, dass Kundeneingaben wirksam und angemessen zeitnah bearbeitet werden können.
4 Das Institut hat Verfahren für die Meldung von Vorfällen gemäß § 54 ZAG, einschließlich der Über- mittlung dieser Berichte an interne oder externe Stellen, unter Einschluss der zuständigen natio- nale Behörden, einzurichten.
5 Die Berichtswege sind zu dokumentieren und frei von Interessenskonflikten auszugestalten.