Organisatorische Anforderungen an das Erbringen von Zahlungsdiensten und das Betreiben von E-Geld-Geschäften

Organisatorische Anforderungen an das Erbringen von Zahlungsdiensten und das Betreiben von E-Geld-Geschäften

1 In diesem Modul werden besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Prozesse der Institute gestellt. Die Anforderungen beziehen sich vor allem auf die Prozesse für Sicherungsanforderungen und Absicherung von Haftungsfällen, Verfahren bei Sicherheitsvorfällen und sicherheitsbezogener Kundenbeschwerden und die Inanspruchnahme von Agenten. Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten ist eine vereinfachte Umsetzung der Anforderungen des BTO möglich.
2 Institute haben Bearbeitungsgrundsätze für die Prozesse bei Zahlungsdiensten und E-Geld-Ge- schäften zu formulieren, die in geeigneter Weise zu differenzieren sind (z. B. nach Art der Zahlungsdienste). Darüber hinaus sind Verfahren für die vom Institut akzeptierten Zahlungsdienstnutzer und sonstige Geschäftspartner (z. B. Kooperationspartner) sowie Geschäftsorte für das Erbringen der Zahlungsdienste und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts festzulegen.Geschäftliche Beziehungen
Abhängig vom Risikogehalt sind sowohl Zahlungsdienstleister und sonstige Geschäftspartner als auch Geschäftsorte für das Erbringen der Zahlungsdienste und das Betreiben des E-Geld-Geschäfts regel- mäßig zu analysieren und die Risiken mindestens jährlich zu bewerten. Hängt die Bewertung maßgeblich von den Verhältnissen eines Dritten ab, so ist eine Analyse und angemessene Überprüfung des Dritten ebenfalls durchzuführen.
3 Den Zahlungsdiensten und E-Geld-Geschäften sind wirksame rechtliche Vereinbarungen zu Grunde zu legen.
4 Institute haben eine klare und geeignete Kompetenzordnung für die Entscheidungen für Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte festzulegen.