Stresstests

Stresstests

1 Es sind regelmäßig sowie anlassbezogen angemessene Stresstests für die wesentlichen Risiken durchzuführen, die Art, Umfang, Komplexität und den Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten wider-spiegeln. Hierfür sind die für die jeweiligen Risiken wesentlichen Risikofaktoren zu identifizieren und gegebenenfalls die Auswirkungen von ESG-Risiken zu berücksichtigen. Die Stresstests haben auch außergewöhnliche, aber plausibel mögliche Ereignisse abzubilden. Bei der Festlegung der Szenarien sind die strategische Ausrichtung des Instituts und sein wirtschaftliches Umfeld zu be- rücksichtigen. Die Stresstests haben sich auch auf die angenommenen Risikokonzentrationen zu erstrecken.
2 Die Angemessenheit der Stresstests sowie deren zugrunde liegende Annahmen sind in regelmäßi- gen Abständen, mindestens aber jährlich, zu überprüfen.
3 Die Ergebnisse der Stresstests sind kritisch zu reflektieren. Dabei ist zu ergründen, inwieweit und, wenn ja, welcher Handlungsbedarf besteht.